Wie bereits erwähnt, liegt das besondere Schwerpunktinteresse von Rechtsanwalt Duber auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Duber selbstverständlich aber auch auf anderen Gebieten des Strafrechts erfolgreich für seine Mandanten tätig.

Denn als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Duber über eine durch die Rechtsanwaltskammer Berlin im Jahr 2016 offiziell anerkannte Berufserfahrung.

Dem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Weitere Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Titelverleihung.

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Rechtsanwalt an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Titelverleihung persönlich und weisungsfrei 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht bearbeitet hat.

Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
  3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

In Berlin gibt es derzeit 240 von 3.542 in der ganzen Bundesrepublik zugelassener Fachanwälte für Strafrecht (Stand 01.01.2016). In Deutschland gibt es aktuell insgesamt 163.779 zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, davon 13.944 in Berlin (Stand 01.01.2016).