Die ausgewählten Aspekte im Arbeitsrecht aus Arbeitgebersicht, die uns in unserer Praxis beschäftigen, sind:

  • Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz,
  • Arbeitnehmerentsendung,
  • Gestaltung von Arbeitsverhältnissen:
    • Anstellung des Arbeitnehmers, Gestaltung des Arbeitsvertrages,
    • Standardregelungen im Arbeitsvertrag:
      • Direktionsrecht,
      • Mehrarbeit,
      • Freistellung,
      • Haftung,
      • Verfallfristen,
  • Freier- Mitarbeiter- Vertrag,
  • Geschäftsführeranstellungsvertrag,
  • Arbeitsvertrag für leitende Angestellte unterhalb der Geschäftsführerebene,
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Beendigungsverträge.

Arbeitsrecht aus Arbeitnehmersicht:

  • Begutachtung von Arbeitsverträgen,
  • Weisungsrecht und Disziplinarmaßnahmen des Arbeitsgebers,
  • Beendigungstatbestände des Arbeitsverhältnisses wie Kündigung, Aufhebungsvertrag u.ä.,
  • Arbeitsgerichtsprozess:
  • Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage.