Internationales Wirtschaftsrecht ist ein sehr umfangreicher Begriff und gliedert sich in drei Hauptteile:

  • Nationales und europäisches Außenwirtschaftsrecht,
  • Wirtschaftsvölkerrecht,
  • Internationales Privatrecht.

Nationales und europäisches Außenwirtschaftsrecht

Das deutsche Außenwirtschaftsrecht ist im Außenwirtschaftsgesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung geregelt. Die Anwendung der Vorschriften wird zum großen Teil vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Das Außenwirtschaftsrecht der EU ist in den Artikeln 206 und 207 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert und wird durch zahlreiche branchenspezifische EU- Verordnungen konkretisiert.

Wirtschaftsvölkerrecht

Das Wirtschaftsvölkerrecht beinhaltet unterschiedliche Arten von Verträgen, welche sich nach Zahl der beteiligten Staaten in Bilaterale und Multilaterale Verträge unterscheiden lassen. 

Internationales Privatrecht

Während die bisher vorgestellten Gesetze die Beziehungen zwischen Staaten betreffen, ist das internationale Privatrecht eine Art Privatrecht, welches die Beziehungen zwischen Unternehmen regelt, die bei ihren Tätigkeiten Ländergrenzen überschreiten. Dazu gehört neben dem Internationalen Privatrecht im engeren Sinne auch das Internationale Verfahrensrecht.

Das internationale Privatrecht beschäftigt sich mit der Beantwortung der Frage nach dem anwendbaren Recht bei Sachverhalten mit Auslandsberührung. Es umfasst im Wesentlichen folgende Fragestellungen:

  • Gestaltungsspielräume bei der Rechtswahl und Schiedsabrede,
  • Form und Inhalt der Rechtswahl im Vertragsrecht und in anderen Rechtsgebieten wie z.B. Deliktsrecht,
  • Wirkungsbeschränkungen der Rechtswahl durch deutsche (bzw. polnische oder andere ausländische) international zwingende Normen,
  • Wirkungsbeschränkungen der Rechtswahl durch Schutzbestimmungen beim Verbraucherschutz und Arbeitsrecht insbesondere die ordre public– Klausel: Vorbehalt zugunsten der inländischen öffentlichen Ordnung.

Das Internationale Privatrecht ist nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Einheitsrecht, das in zwei oder mehreren Staaten einheitlich als materielles Sachrecht gilt. Beispiele hierfür sind folgende Regelungswerke:

  • UN-Kaufrecht (CISG),
  • CMR,
  • Wechsel- und ScheckG,
  • Factoring (Übereinkommen von Ottawa),
  • Incoterms (gebräuchliche Vertragsklauseln für den Warenkauf),
  • UNIDROIT- Principles (allgemeine Rechtsgrundsätze und Prinzipienkataloge)
  • Principles of European Contract Law (PECL).

Im Rahmen der Rechtsvertretung auf dem Gebiet des Internationalen Zivilprozessrechts beschäftigt sich die Kanzlei u.a. mit folgenden Aufgabenfeldern:

  • Internationale Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsstandvereinbarungen,
  • Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsabreden (Zuständigkeit, Verfahren und anzuwendendes Recht können im Schiedsrecht weitgehend frei getroffen werden),
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.