Während die bisher vorgestellten Gesetze die Beziehungen zwischen Staaten betreffen, ist das transnationale Recht eine Art Privatrecht, welches die Beziehungen zwischen Unternehmen regelt, die bei ihren Tätigkeiten Ländergrenzen überschreiten.

Dazu gehört in erster Linie das Internationale Privatrecht und Internationale Verfahrensrecht.

Das internationale Privatrecht beschäftigt sich mit der Beantwortung der Frage nach dem anwendbaren Recht bei Sachverhalten mit Auslandsberührung. Es umfasst im Wesentlichen folgende Fragestellungen:

  • Gestaltungsspielräume bei der Rechtswahl und Schiedsabrede,
  • Form und Inhalt der Rechtswahl im Vertragsrecht und anderen Rechtsgebieten wie z.B. Deliktsrecht,
  • Wirkungsbeschränkungen der Rechtswahl durch deutsche (bzw. polnische oder andere ausländische) international zwingende Normen,
  • Wirkungsbeschränkungen der Rechtswahl durch Schutzbestimmungen beim Verbraucherschutz und Arbeitsrecht insbesondere die Ordre public –Klausel: Vorbehalt zugunsten der inländischen öffentlichen Ordnung.

Das Internationale Privatrecht ist nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Einheitsrecht, das in zwei oder mehreren Staaten einheitlich als materielles Sachrecht gilt. Beispiele hierfür sind folgende Regelungswerke:

  • UN-Kaufrecht (CISG),
  • CMR,
  • Wechsel- und ScheckG,
  • Factoring (Übereinkommen von Ottawa),
  • Incoterms (gebräuchliche Vertragsklauseln für den Warenkauf),
  • UNIDROIT- Principles (allgemeine Rechtsgrundsätze und Prinzipienkataloge)
  • Principles of European Contract Law (PECL).

Im Rahmen der Rechtsvertretung auf dem Gebiet des Internationalen Zivilprozessrechts beschäftigt sich die Kanzlei u.a. mit folgenden Aufgabenfeldern:

  • Internationale Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsstandvereinbarungen,
  • Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsabreden (Zuständigkeit, Verfahren und anzuwendendes Recht können im Schiedsrecht weitgehend frei getroffen werden),
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.