Die im Handelsgesetzbuch geregelten Vertragsarten des Transportrechts sind der Frachtvertrag, der Speditionsvertrag und der Lagervertrag. Die allgemeinen Vorschriften zum Frachtgeschäft finden immer dann Anwendung, wenn Güter zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen befördert werden. Die gesetzlichen Regelungen des Transportrechts im HGB gelten somit verkehrsträgerübergreifend für den Straßen-Schienen- Binnengewässer- und Lufttransport. Ausgenommen ist nur die Beförderung zur See. Anzumerken ist allerdings, dass bei Transporten von und nach dem Ausland die Vorschriften internationaler Übereinkommen zwingend anzuwenden sind, mit der Folge, dass die praktische Bedeutung der frachtrechtlichen Regelungen eher gering ist. Dazu kommt, dass eine Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften im internationalen Rechtsverkehr für die unterschiedlichen Verkehrsträger bis heute nicht stattgefunden hat. Aus diesem Grund gilt für jeden Verkehrsträger ein eigenes Transportrecht, das in mehreren internationalen völkerrechtlichen Übereinkommen geregelt ist.

Bei internationalen Transporten auf der Straße gelten regelmäßig die Vorschriften des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). Aufgrund ihrer Ratifizierung durch den deutschen Gesetzgeber ist die CMR unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht. Sie kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Ablieferung vorgesehene Ort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer Vertragsstaat des Übereinkommens ist.

Bei den anderen Verkehrsträgern kommen regelmäßig folgende Übereinkommen zur Anwendung: Warschauer Abkommen (WA) oder Montrealer Übereinkommen (MÜ) bei internationalen Lufttransporte, Budapester Übereinkommen (CMNI) beim internationalen Güterfrachtverkehr auf Binnenschiffsfahrtstraßen, beim internationalen Verkehr von Gütern auf der Schiene: Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) mit Anhang zum Güterverkehr (CIM) und Abkommen über den internationalen Eisenbahn- Güterverkehr (SMGS).

Anzumerken ist, dass in der Alltagspraxis im Falle komplexer Transportketten, also wenn das Frachtgut im Rahmen eines einheitlichen Frachtvertrages mehrfach von einem Beförderungsmittel auf ein anderes umgeladen wird, die Regelungen des sog. Multimodalvertrages anzuwenden sind.

Neben den gesetzlichen Vorschriften gelten für Speditions- und Frachtverträge regelmäßig auch die Allgemeinen Deutschen Spediteur Bedingungen (ADSp).