Das Wettbewerbsrecht gliedert sich in das Recht des unlauteren Wettbewerbs, das sog. Lauterkeitsrecht, und das Kartellrecht als das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Kanzlei beschäftigt sich in ihrer Praxis fast ausschließlich mit dem Recht des unlauteren Wettbewerbs. Es ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert, ergänzt um weitere wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, und hat die Aufgabe sowohl die Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer als auch die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Als Beispiele für unlautere geschäftliche Handlungen kommen in Betracht irreführende Werbungen, Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln, Verunglimpfungen von Wettbewerbern oder deren Produkten.

Im Mittelpunkt der anwaltlichen Kanzleipraxis steht meistens die Vertretung der Mandanten im Abmahnverfahren. Denn das außergerichtliche Abmahnverfahren steht in der Regel am Anfang einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung und ist das übliche Mittel zur vorprozessualen Streitbeilegung. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl als Empfänger einer Abmahnung als auch im Falle der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs.