Das Berufsbild eines Rechtsanwalts in Deutschland unterlag Jahrzehnte lang ständigem und dynamischem Änderungs- und Entwicklungsprozess und befindet sich immer noch im Fluss.
Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem Strafprozess als Verteidiger gehört aber unverändert zu den klassischen und einer der originären Aufgaben des Anwaltsberufes.
Deswegen gehört die Strafverteidigung -neben der weiteren hier präsentierten Betätigungsfelder der Kanzlei- ebenfalls unverändert zu dem Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Piotr Duber, Kanzleigründer und Fachanwalt für Strafrecht, wobei sein besonderes Schwerpunktinteresse auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts liegt.
Als Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Rechtsanwalt Duber die Strafverteidigung stets persönlich auch in allen anderen Fällen.
Die Tätigkeit umfasst die Strafverteidigung in jedem Stadium des Strafverfahrens von der Verteidigung im Ermittlungsverfahren über die Verteidigung vor dem Gericht erster Instanz, in der Berufungsinstanz oder Revision bis hin zur Verteidigung in der Strafvollstreckung.
Als beschuldigte Person muss man sich eines stets vor Augen halten: Es wird immer dringend empfohlen, von seinem Recht auf Kontaktaufnahme und Konsultation mit einem Rechtsanwalt seiner freien Wahl Gebrauch zu machen, bevor man sich zu den Beschuldigungen geäußert hat. Alle Bürger dürften sich jederzeit diesen elementaren Rechten auf effektive Strafverteidigung bewusst sein.