In der Rechtsberatung werden schwerpunktmäßig Mandate aus den Wirtschaftszweigen bearbeitet, in denen die polnischen Unternehmen am meisten vertreten sind. Das bedeutet, dass wir insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten tätig sind: Internationales Wirtschaftsrecht, Baurecht, Transport- und Speditionsrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Internetrecht/ Onlinehandel, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Wettbewerbsrecht. Die rechtsberatende und rechtsvertretende Tätigkeit der Kanzlei umfasst dabei beispielhaft folgende Aufgabenkreise:
- weit verstandene Rechtsberatung:
- mündliche Beratungsgespräche,
- Erstellen von Rechtsgutachten auf dem Gebiet sowohl des deutschen als auch des polnischen Rechts,
- Gestaltung und Begutachtung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- Führung von Verhandlungen mit Geschäftspartnern und öffentlicher Hand,
- Mediation,
- Schiedsgerichtsbarkeit,
- Prozessvertretung in Gerichtsverfahren aller Art, insbesondere vor Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichten,
- Vertretung im Vorfeld und im Laufe eines Verwaltungsverfahrens vor allen deutschen Behörden.