In der Rechtsberatung werden schwerpunktmäßig Mandate aus den Wirtschaftszweigen bearbeitet, in denen die polnischen Unternehmen am meisten vertreten sind. Das bedeutet, dass wir insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten tätig sind: Internationales Wirtschaftsrecht, Baurecht, Transport- und Speditionsrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Internetrecht/ Onlinehandel, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Wettbewerbsrecht. Die rechtsberatende und rechtsvertretende Tätigkeit der Kanzlei umfasst dabei beispielhaft folgende Aufgabenkreise:

  • weit verstandene Rechtsberatung:
    • mündliche Beratungsgespräche,
    • Erstellen von Rechtsgutachten auf dem Gebiet sowohl des deutschen als auch des polnischen Rechts,
    • Gestaltung und Begutachtung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Führung von Verhandlungen mit Geschäftspartnern und öffentlicher Hand,
  • Mediation,
  • Schiedsgerichtsbarkeit,
  • Prozessvertretung in Gerichtsverfahren aller Art, insbesondere vor Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichten,
  • Vertretung im Vorfeld und im Laufe eines Verwaltungsverfahrens vor allen deutschen Behörden.

Internationales Wirtschaftsrecht

Baurecht

Transport- und Speditionsrecht

Handels- und Vertriebsrecht

Internetrecht/ Onlinehandel

Arbeitsrecht

Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

Wettbewerbsrecht

Insolvenzrecht

Verkehrsunfall-Schadenregulierung