Wir helfen den Geschädigten bei der Regulierung des Schadens nach einem Straßenverkehrsunfall, und zwar unabhängig davon, ob der Unfall sich in Deutschland oder in Polen ereignet hat. Bei der Übernahme des Mandates werden der Umfang des Auftrages, die Haftungsvoraussetzungen sowie die in Betracht kommenden Sach- und Personenschadenpositionen genau geprüft. Die Klärung und Regulierung der infolge des Unfalls eingetretenen Schäden erfolgt in der Praxis in der Regel direkt über den Haftpflichtversicherer des Schädigers. Dies führt dazu, dass sich die meisten Kraftschadenhaftpflichtfälle außergerichtlich regeln lassen, ohne die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Zu beachten ist allerdings, dass die Schadenregulierung nicht immer reibungslos verläuft. Insbesondere bei Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden ist eine Vielzahl an verschiedenen Aspekten zu berücksichtigen, die unbedingt der Einholung des anwaltlichen Rates bedarf. Es wird somit jedem Betroffenen dringend empfohlen, sich nach einem Verkehrsunfall im eigenen Interesse schnellstmöglich und ohne unnötiges Zögern um eine professionelle anwaltliche Beratung und Vertretung zu bemühen, und zwar unabhängig von Art und Umfang der Unfallfolgen.

Es ist an dieser Stelle insbesondere für polnische Mandanten anzumerken, dass die Kosten, die dem Geschädigten durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Schadenregulierung entstehen, anders als im polnischen Recht als unfallbedingter Schadensposten erstattungsfähig sind und demzufolge durch die gegnerische Haftpflichtversicherung auch übernommen und gezahlt werden.

Verteidigung im Strafverfahren wegen Verkehrsverstöße

Neben der Vertretung bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bietet die Kanzlei auch die Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Verfahren wegen Verkehrsverstöße an. Die Verteidigung übernimmt Rechtsanwalt Duber stets persönlich. Auch hier gilt: keine Angaben gegenüber der Behörde ohne vorherige Akteneinsicht durch den Anwalt und ausführlicher Besprechung und Konsultation des Sachverhaltes mit dem Anwalt Ihres Vertrauens. Zu den häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstößen zählen: Fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Tötung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vollrausch.

Gesetzliche Grundlage für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Vorschrift des § 24 StVG. Diese Vorschrift umfasst alle Ordnungswidrigkeiten gegen die StVO, StVZO und FeV. Als Rechtsnormen für die Verhängung eines Fahrverbotes sind zu nennen § 25 StVG und § 44 StGB. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 69 StGB geregelt.