Bei den insolvenzrechtlichen Angelegenheiten beraten wir in erster Linie Gläubiger im Vorfeld der Insolvenz und leisten Hilfe bei Verhandlungsgesprächen und Korrespondenz mit dem Schuldner oder ggfs. beim Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung. Des Weiteren vertreten wir unsere Mandanten als Insolvenzgläubiger bei der Anmeldung Ihrer Forderungen und im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens.

In der Schuldnerberatung im Vorfeld eines drohenden Insolvenzverfahrens geht es in unserer Kanzleipraxis meistens um die Frage nach dem Eigenantrag des Schuldners und den Insolvenzgründen sowie der Insolvenzverschleppung- und Haftung. Bei der anwaltlichen Beratung des Schuldners oder seiner geschäftsführenden Organe im vorläufigen oder eröffneten Insolvenzverfahren kommt es hingegen auf den Umfang der Handlungsbefugnisse sowie der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter an.

Die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht betrifft dabei auch die Mitglieder von Vertretungs- und Aufsichtsorganen juristischer Personen und vertretungsberechtigte persönlich haftender Gesellschafter. Sogar Angestellte des Schuldners sowie der faktische Geschäftsführer sind zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet.